Persönliche Haftung der Leitungsorgane Die NIS-2-Richtlinie führt eine neue persönliche Haftung der Leitungsorgane für die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen ein. Dies bedeutet, dass Vorstände und Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden können, wenn ein Unternehmen die Anforderungen...